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  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FM Trading Group World GmbH (FM Trading) für Distribuenten
§ 1 Geltung der Bedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der FM Trading und dem Distribuent in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Distribuenten erkennt die FM Trading nicht an, es sei denn, die FM Trading stimmt ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss

Die Bestellung bei der FM Trading stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit der Bestellung erklärt der Distribuent, dass er die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Wenn ein Angebot bei der FM Trading eingeht, wird eine Vertragsannahme per Email, die deren Einzelheiten aufführt, an den Distribuent versandt. Erst mit dieser Vertragsannahme kommt der Kaufvertrag zustande (Vertragsschluss) und sie dient daneben der Kontrolle. Sie soll den Distribuent darüber infor-mieren, dass eine Bestellung mit entsprechendem Inhalt bei der FM Trading eingegangen ist.
Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Vertragsannahme aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
Der Distribuent ist vier Wochen an sein Vertragsangebot gebunden.
Sind Produkte aus dem Vertragsangebot des Distribuenten nicht mehr lieferbar, wird er unverzüglich hierüber informiert.
§ 3 Lieferung, Versandkosten

Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Falls die FM Trading ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant der FM Trading seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist die FM Trading dem Distribuent gegenüber zum Rücktritt be-rechtigt. In diesem Fall wird der Distribuent unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Distribuenten bleiben unberührt.
Die Kosten des Versands trägt der Distribuent.
Soweit eine Lieferung an den Distribuent nicht möglich ist, weil der Distribuent nicht unter der von ihm angegebenen Liefer-adresse angetroffen wird, trägt der Distribuent auch die Kosten der wiederholten Lieferung.
§ 4 Preise, Zahlungsmodalitäten, Verzug

Preise und Zahlungsmodalitäten sind in den jeweiligen spezifischen Einzelvereinbarungen geregelt. Die Art der Rechnungsstel-lung ist ebenfalls den jeweiligen Vereinbarungen zu entnehmen, da es für die einzelnen Angebote unterschiedliche Abwick-lungsmodalitäten gibt.
In der Regel ist Vorkasse vereinbart. Eine Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen mit einer Einmalzahlung nach Vertragsschluss zu erfolgen.
Soll eine Zahlung über die Verrechnung von Bonuspunkten des Distribuenten erfolgen, so ist eine Verrechnung nur möglich, wenn die FM Trading die hinter den Bonuspunkten stehende Provision tatsächlich erhalten hat. Im Übrigen gilt 3.1.6. der Club-ordnung.
Kommt der Distribuent in Zahlungsverzug, so ist die FM Trading berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % jeweils über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls die FM Trading ein höherer Ver-zugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Distribuent nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der FM Trading unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenan-spruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt

Alle von der FM Trading gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der FM Trading.
§ 7 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB. Die Abtretung dieser Ansprüche des Distribuenten ist ausgeschlossen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Distribuenten, gleich aus welchen Rechts-gründen, ausgeschlossen. Die FM Trading haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die FM Trading nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Distribuen-ten. Soweit die Haftung der FM Trading ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Distribuent Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
Sofern die FM Trading fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typi-scherweise entstehenden Schaden beschränkt.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Distribuent dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware inner-halb von 30 Tagen an die FM Trading auf deren Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 439 Abs. 4, 346 bis 348 BGB zu erfolgen. Die FM Trading behält sich vor, unter den ge-setzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Aufwandsersatz

Bei jeder Änderung eine Bestellung nach Vertragsschluss und bei jeder Fehlüberweisung durch den Distribuenten berechnet FM Trading für den erhöhten Arbeitsaufwand eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.

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Clubordnung der FM Trading GROUP World GmbH
1. Begriffsklärung

1.1. FM TRADING – Firma FM TRADING GROUP World GmbH mit Sitz in Berlin (Postanschrift: Huttenstrasse 8-9 10553 Berlin – Tiergarten, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 106462B), die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, indem sie im Multi-Level-Marketing-System (MLM) Produkte der FM GROUP World mit der Marke FM GROUP verkauft und Werbedienstleistungen auf der Basis eines mit der FM GROUP World abgeschlossenen Franchising-Vertrags erbringt.

1.2. FM TRADING CLUBMITGLIED (Distribuent) – Ein Person, die durch Abschluss eines Distribuentenvertrags Mitglied von FM Trading ist.

1.3. FM GROUP World – FM GROUP World Andrzej Trawiński Sp.k. mit Sitz in Wrocław, ul. Żmigrodzka 247 ist im Landesgerichtsregister (KRS), geführt vom Bezirksgericht Wrocław-Fabryczna in Wrocław VI, Wirtschaftsabteilung Landesgerichtsregister unter der KRS-Nummer 0000268185 eingetragen, NIP: 895-187-00-93, REGON: 020411302.

1.4. FM GROUP UNTERNEHMEN – Ein neben der FM Trading im Ausland wirtschaftlich tätiges Unternehmen, das im MLM-System Produkte der FM GROUP World mit der Marke FM GROUP an Distribuenten verkauft und Werbedienstleistungen auf der Basis eines mit der FM GROUP World abgeschlossenen Franchising-Vertrags erbringt.

1.5. FM GROUP CLUBMITGLIED (Distribuent) – Eine Person, die mit FM Trading (in Deutschland) oder mit einem anderen FM GROUP Unternehmen (außerhalb Deutschlands) einen Distribuentenvertrag geschlossen hat.

1.6. FM GROUP CLUB – Gesamtheit aller FM GROUP Clubmitglieder (Distribuenten).

1.7. FM GROUP CLUBMITGLIEDERGRUPPE – Eine Gruppe von Distribuenten, die durch eine Reihe von Empfehlungen entstanden ist, wobei ein betreffender Distribuent (Sponsor) einen neuen Distribuent als FM GROUP Clubmitglied empfiehlt (sponsert), der wiederum weitere Distribuenten als FM GROUP Clubmitglieder empfiehlt, die wieder weitere empfehlen usw.

1.8. FM GROUP World PRODUKTE – Produkte der FM GROUP World, die im Wirtschaftsverkehr unter der Marke FM GROUP auftreten. Inhaber der Marke FM GROUP ist die FM GROUP World.

1.9. FM GROUP KATALOG – Präsentation aller Produkte der Marke FM GROUP mit Angabe der Katalogpreise, wobei es sich hierbei nicht um ein Angebot im Sinne des BGB handelt, sondern als eine Einladung zur Abgabe eines Angebots der Distribuenten, die an Produkten der Marke FM GROUP interessiert sind.

1.10. Katalogpreis – Der im FM GROUP Katalog aufgeführter Preis, zu dem der Distribuent FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP ohne Berücksichtigung eventueller Werbeaktionen oder von der FM Trading gewährter Preisnachlässe kauft.

1.11. Distribuentenpreis – Katalogpreis, der um eventuelle von der FM Trading festgelegte und den Distribuenten mitgeteilte Preisnachlässe vermindert wurde und zu dem der Distribuent FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP von der FM Trading kauft.

1.12. Distribuentennummer – Eine aus einer Zahlenreihe oder einer Zahlen- und Buchstabenreihe bestehende einmalige Nummer, die dem Distribuent bei Abschluss des Vertrags über die Mitgliedschaft im FM GROUP Club zugeteilt wird.

1.13. Marketingplan – Zweiteiliges Regelwerk, in dem u.a. die Bedingungen für das Erreichen einer Effektivitätsstufe durch die FM GROUP Clubmitglieder sowie für die Berechnung der Provision für das Erreichen einer Effektivitätsstufe festgeschrieben sind. Verantwortlich für das Regelwerk und die Berechnung der im zweiten Marketingplan festgeschriebenen Provisionshöhe des weltweiten Umsatzes von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP ist die FM GROUP World.

1.14. Provision – Betrag, der einem Distribuenten aufgrund des Erreichens einer bestimmten Effektivitätsstufe (im Sinne des Marketingplans) zusteht, anhand des Marketingplans errechnet wird und die Form eines Rabatts annehmen oder als Vergütung ausgezahlt werden kann.

1.15. Clubordnung – Die vorliegende FM Trading Clubordnung.

1.16. Sponsor – FM GROUP Clubmitglied, das einen Kandidaten als FM GROUP Clubmitglied empfohlen (gesponsert) und seine Unterschrift unter den Antrag zur Aufnahme in den FM GROUP Club gesetzt hat. Der Sponsor ist verpflichtet, die von ihm gesponserten FM GROUP Clubmitglieder in das MLM-System einzuführen und ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

1.17. Starterpaket – Eine Zusammenstellung von Proben einiger ausgewählter FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP in Originalverpackung (Starterset) sowie Schulungs- und Werbematerial, das beim Direktverkauf und für die Werbung der FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP, des FM GROUP Clubs und der Marke FM GROUP verwendet werden kann, wobei die hieran bestehenden Rechte bei der FM GROUP World verbleiben.

1.18. Abnehmer – Abnehmer kann jede geschäftsfähige Person werden, die sich bei der FM Trading registrieren lässt. Er wird nicht FM Trading Clubmitglied. Der Abnehmer hat nach seiner Registrierung die Möglichkeit, bei FM Trading bepunktete FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP vergünstigt einzukaufen. Der maximale monatliche Punktwert für Einkäufe des Abnehmers beträgt 299 Punkte. Im Einzelfall kann, soweit ein Handel mit FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP ausgeschlossen werden kann (z.B. bei Behörden, Krankenhäusern), von dieser Begrenzung abgewichen werden. Der Abnehmer erhält neben dem vergünstigten Einkaufspreis keine weiteren Rabatte. Der Abnehmer erhält die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP nur für den persönlichen Gebrauch. Es ist ihm untersagt, die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP weiter zu veräußern. Möchte er mit den FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP einen Handel betreiben, kann und muss er einen Distribuentenvertrag mit FM Trading schließen. Dies ist jederzeit möglich, soweit die für Distribuenten geltenden Voraussetzungen vom Abnehmer erfüllt werden (insbesondere der Nachweis der Gewerbe- und Steueranmeldung).
2. FM Trading Clubmitgliedschaft

2.1. Clubmitglied/Distribuent kann jede geschäftsfähige, haupt- oder nebenberuflich wirtschaftlich tätige natürliche oder juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft werden (Unternehmer vgl. § 14 BGB). Sie muss
a.) von einem Distribuent (Sponsor) für die Aufnahme bei FM Trading empfohlen werden;
b.) der FM Trading zwei eigenhändig von sich und dem Sponsor unterschriebene Exemplare des Aufnahmeantrages (Distribuentenvertrag) zukommen lassen (per Brief, Fax oder Email) und
c.) ein für die Präsentation des FM GROUP World Produktangebots mit der Marke FM GROUP notwendiges Starterset käuflich erwerben und die dem Set beigefügte Nummer auf dem Antrag angeben.

2.2. Mit der Eingabe der Daten des Antragstellers (Kandidaten) in das Distribuenten-Informationssystem (Distribuentendatenbank) durch FM Trading wird dieser zunächst vorläufiges FM Trading Clubmitglied. Ein vorläufiges Clubmitglied kann bereits FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP kaufen, jedoch stehen ihm keine Provisionen, weder in Form von Rabatten noch in Form einer Vergütung, zu.

2.3. Ein vorläufiges FM Trading Clubmitglied ist dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ab dem Tag des Abschickens des Antrags der FM Trading folgende Unterlagen einzureichen:
a.) eine Kopie des Gewerbescheins, des Personalausweises bzw. Passes;
b.) eine Kopie des Handelsregisterauszuges bei Personen, die im Handelsregister eingetragen sind;
c.) eine Kopie der Bestätigung der steuerlichen Anmeldung oder den Nachweis der Eintragung als steuerpflichtiger Unternehmer bzw. steuerpflichtige Gesellschaft von dem zuständigen deutschen Finanzamt;
d.) wenn das vorläufige FM Trading Clubmitglied nicht dem § 19 Abs.1 UStG unterliegt, d.h. es nicht die Kleinunternehmensreglung in seiner steuerlichen Anmeldung gewählt hat, eine Umsatzsteuerunbedenklichkeitsbescheinigung von seinem zuständigen deutschen Finanzamt; (ACHTUNG: Sollte die Bescheinigung nicht mit eingereicht werden, wird FM Trading davon ausgehen, dass Sie nach §19 Abs.1 UStG die Kleinunternehmensreglung in Anspruch nehmen. Erst mit dem postalischen Eingang bei der FM Trading der oben genannten Bescheinigung wird die Umstellung der Umsatzsteuer für den laufenden Abrechnungsmonat vollzogen. Eine darüber hinaus rückwirkende Umstellung ist nicht möglich.) und
e.) eine vom FM Trading Clubmitglied unterzeichnete Vollmachtsurkunde, soweit es sich von einer natürliche Person vertreten lassen will.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist erlischt die vorläufige Mitgliedschaft bei FM Trading und der Kandidat wird automatisch Abnehmer, soweit alle Daten für die Registrierung vorliegen.

2.4. Werden die geforderten Unterlagen fristgemäß eingereicht, wird der Antrag durch einen Vertreter der FM Trading unterzeichnet und der Kandidat wird zum vollwertigen FM Trading Clubmitglied. Als Bestätigung der Clubmitgliedschaft wird ein Exemplar dieses Antrages unverzüglich dem neuen FM Trading Clubmitglied an die von ihm im Antrag angegebene Adresse zurückgeschickt.

2.5. Ein FM GROUP Clubmitglied kann zum gleichen Zeitpunkt nur Vertragspartei eines FM Unternehmens sein. Jedoch hat ein FM GROUP Clubmitglied die Möglichkeit, den Distribuentenvertrag gemäß Punkt 6.1. ohne die in Punkt 6.4. und 6.7. genannten Konsequenzen zu kündigen und seine Tätigkeit unter Nutzung seiner bisherigen Distribuentennummer fortzusetzen, sofern es diese Absicht in der Kündigung angibt, einen Antrag auf Abschluss eines (neuen) Distribuentenvertrags mit einem anderen FM Unternehmen stellen zu wollen und der Distribuentenvertrag mit diesem FM Unternehmen innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung abgeschlossen wird.
Die Übernahme der ihm gegenüber der FM Trading zustehenden Ansprüche durch das neue FM Unternehmen, mit dem es den neuen Distribuentenvertrag abschließt, kann beantragt werden. Eine solche Übernahme erfolgt ausschließlich im beiderseitigen Einverständnis der betreffenden FM Unternehmen und ist nicht zwingend. Gleiches gilt für einen Distribuenten eines anderen FM Unternehmens, der Clubmitglied bei FM Trading werden möchte.

2.6. Ein FM GROUP Clubmitglied kann nur eine Distribuentennummer in der Distribuentendatenbank haben, unter Vorbehalt von Punkt 6.10. der Clubordnung sowie den aufgeführten Fällen im Marketingplan. Im Falle einer erfolgreichen Übernahme von Rechten und Pflichten eines FM GROUP Clubmitglieds durch eine andere Person (ein neues FM GROUP Clubmitglied), wird dem neuen FM GROUP Clubmitglied die Distribuentennummer zugeteilt, unter der das FM GROUP Clubmitglied tätig war, von dem das neue FM GROUP Clubmitglied die Rechte und Pflichten übernommen hat.

2.7. FM GROUP Clubmitglieder, die als Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder einer GbR Distribuenten sind, können auf schriftlichen Antrag hin eine gemeinsame Distribuentennummer erhalten. In einem solchen Fall werden diese Personen im Bestell- und Abrechnungssystem als ein FM GROUP Clubmitglied behandelt, was im einzelnen bedeutet, dass sie im Bereich ihrer Verbindlichkeiten Gesamtschuldner und im Bereich ihrer Forderungen Gesamtgläubiger sind.

2.8. Die Rechte und Pflichten eines FM GROUP Clubmitglieds können nicht auf dritte Personen übertragen werden und gehen nicht auf dritte Personen über. Dies gilt nicht im Fall des Todes des FM GROUP Clubmitglieds, hier wird der Distribuentenvertrag auf die Erben übertragen und nicht für Fälle, in denen:
(a) einer der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder GbR, die eine gemeinsame Distribuentennummer gemäß Punkt 2.7. beantragt haben, nicht mehr Vertragspartei im Distribuentenvertrag oder Gesellschafter einer solchen Gesellschaft ist. In diesem Fall führen die übrigen Gesellschafter ihre wirtschaftliche Tätigkeit gemäß Punkt 2.7. unter der Nutzung der Distribuentennummer, die bisher allen Gesellschaftern zugeteilt war, fort;
(b) oder ein FM GROUP Clubmitglied nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung der FM Trading (bzw. eines entsprechenden FM Unternehmens) an seine Stelle als Distribuent – und damit als Vertragspartei im Distribuentenvertrag – eine beliebige geschäftsfähige natürliche oder juristische Person setzt, indem es mit dieser Person einen schriftlichen Vertrag über die Übertragung der Rechte und Pflichten des ausscheidenden FM GROUP Clubmitgliedes schließt. Das Einverständnis wird insbesondere dann nicht erteilt, wenn dieser Person eine frühere Mitgliedschaft im FM GROUP Club gemäß Punkt 4. dieser Clubordnung gekündigt wurde. Kommt ein solcher Vertrag zustande, gehen alle Rechte und Pflichten des ausscheidenden Clubmitgliedes auf das eintretende Clubmitglied über;
(c) oder infolge eines Zusammenschlusses oder einer Umwandlung einer juristischen Person, die FM GROUP Clubmitglied ist oder einer Personenhandelsgesellschaft, in der den Gesellschaftern auf eigenen Antrag hin eine gemeinsame Distribuentennummer zugeteilt wurde, eine juristische Person entsteht, die für die Rechte und Pflichten des/der von dem Zusammenschluss oder der Umwandlung betroffenen FM GROUP Clubmitglieds bzw. Clubmitgliedern, eintritt. Im Fall einer Umwandlung oder eines Zusammenschlusses von Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, in denen allen Gesellschaftern auf eigenen Antrag hin eine gemeinsame Distribuentennummer zugeteilt wurde und von denen nur eine Gesellschaft FM GROUP Clubmitglied ist, kann die wirtschaftliche Tätigkeit unter der Distribuentennummer fortgeführt werden, die dem FM GROUP Clubmitglied zugeteilt wurde, das sich einer Umwandlung oder einem Zusammenschluss unterzogen hat. Im Fall eines Zusammenschlusses von Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, die FM GROUP Clubmitglieder waren oder Personenhandelsgesellschaften, in denen allen Gesellschaftern auf eigenen Antrag hin eine gemeinsame Distribuentennummer zugeteilt wurde und von denen mehr als eine Gesellschaft FM GROUP Clubmitglied ist, hat die neue infolge des Zusammenschlusses entstandene Kapitalgesellschaft das Recht, die Distribuentennummer zu wählen, unter der sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit fortführen möchte. Diese Gesellschaft muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen in einer schriftlichen Erklärung angeben, welche Distribuentennummer sie für die Fortführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit als FM GROUP Clubmitglied nutzen wird. Nach erfolglosem Ablauf der oben genannten Frist wird die Wahl der Distribuentennummer von der FM Trading bindend vorgenommen, worüber die Gesellschaft informiert wird;
(d) oder eine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft, die FM GROUP Clubmitglied ist, aufgeteilt wird. In einem solchen Fall gehen die Rechte und Pflichten dieses FM GROUP Clubmitglieds auf die übernehmende oder infolge der Aufteilung neu gegründete Gesellschaft über, die gemäß dem Aufteilungsplan – mit dem Tag der Aufteilung oder mit dem Tag des Ausscheidens – für die Rechte und Pflichten der aufgeteilten Gesellschaft hinsichtlich der FM GROUP Clubmitgliedschaft eingetreten ist. Eine solche Gesellschaft ist dazu verpflichtet, die FM Trading über die Übernahme der Rechte und Pflichten innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu informieren. Werden die gegenständlichen Rechte und Pflichten mehr als einer Gesellschaft zugeschrieben oder werden die Rechte und Pflichten im Aufteilungsplan keiner der Gesellschaften zugeschrieben, sind die übernehmenden oder infolge der Aufteilung neu gegründeten Gesellschaften dazu verpflichtet, innerhalb der oben genannten Frist in einer gemeinsamen schriftlichen Erklärung eine von ihnen zur Ausübung der Rechte und Pflichten des FM GROUP Clubmitglieds zu benennen. Andernfalls können alle Erklärungen, die eine der Gesellschaften auf der Grundlage der sich aus dem Distribuentenvertrag ergebenen Beziehungen gegenüber der FM Trading abgibt, für unwirksam erklärt werden. Nach erfolglosem Ablauf der oben genannten Fristen hat die FM Trading das Recht, den Distribuentenvertrag zu kündigen.
3. Regeln und Bedingungen für die Tätigkeit im FM GROUP Club

3.1. Allgemeine Regeln

3.1.1. Die FM Trading verkauft FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP ausschließlich an FM GROUP Clubmitglieder, vorläufigen FM Trading Clubmitgliedern und an registrierte Abnehmer.

3.1.2. Ein FM GROUP Clubmitglied kauft FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP von der FM Trading zu Distribuentenpreisen, wobei die Höhe eventueller aktueller Preisnachlässe auf die Katalogpreise von der FM Trading auf der Internetseite bekannt gegeben oder den Distribuenten in sonstiger Weise mitgeteilt wird.

3.1.3. Für den Kauf von bestimmten FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP erhält ein FM GROUP Clubmitglied Punkte. Jedem FM Trading Clubmitglied ist es gestattet, bei anderen FM Unternehmen unbegrenzt Einkäufe zu tätigen. Für die Einkäufe bei anderen FM Unternehmen erhält er jedoch maximal monatlich 550,8 Punkte, auch wenn er tatsächlich durch seinen Einkäufe einen höheren Punktwert erhalten würde.

3.1.4. Die Liste der mit Punkten versehenen FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP und der von FM Trading vergebenen Punktzahl teilt die FM Trading den FM GROUP Clubmitgliedern so mit, dass sie vor jeder Bestellung von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP die Möglichkeit hat, sich mit der Höhe der Punktzahl, die sie zum jeweiligen Zeitpunkt für ihren Kauf erhalten würden, vertraut zu machen.

3.1.5. Kauft ein FM GROUP Clubmitglied innerhalb eines 12-monatigen Abschlusszeitraums keine FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 103,26 Punkten, erlischt der Distribuentenvertrag nach Ablauf des 12-monatigen Abschlusszeitraums am darauf folgenden Tag. Der erste 12-monatige Abschlusszeitraum beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung des Distribuentenvertrags, jeder weitere 12-monatige Abschlusszeitraum beginnt mit dem Jahrestag der Unterzeichnung des Distribuentenvertrags.

3.1.6. Mit dem Erreichen einer im Marketingplan beschriebenen Effektivitätsstufe erwirbt ein FM GROUP Clubmitglied das Recht auf eine Provision in Form eines Rabatts oder einer Vergütung, der/die von der FM Trading gewährt/ausgezahlt wird. Eine Verrechnung (Rabatt) der Provision bei Einkäufen von bepunkteten FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP bei FM Trading findet maximal bis zu 50 % des Einkaufswerts statt. Eine Vergütung der Provision durch FM Trading erfolgt nach Rechnungslegung des FM GROUP Clubmitgliedes ab einer Provisionshöhe von 30,00 Euro.

3.1.7. Ein FM Trading Clubmitglied erwirbt das Recht auf eine Provision für den betreffenden Kalendermonat (Abschlusszeitraum), wenn es in diesem Kalendermonat FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP bei FM Trading für eine Gesamtpunktzahl von mindestens 34,42 Punkten kauft.

3.1.8. Die Regeln für das Erreichen einer Effektivitätsstufe durch ein FM GROUP Clubmitglied aufgrund einer erlangten Punktzahl sowie die Regeln für die Berechnung (Höhe) der Provision, die einem FM GROUP Clubmitglied für das Erreichen einer Effektivitätsstufe zusteht, sind im Marketingplan festgeschrieben.

3.1.9. Ein FM GROUP Clubmitglied ist zur termingerechten Abholung der Warensendungen mit den von ihm bestellten FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP sowie zur Begleichung der durch sie entstandenen Verbindlichkeiten verpflichtet.

3.1.10. Das FM GROUP Clubmitglied versichert gegenüber der FM Trading, dass es gezahlte Provisionen ordnungsgemäß versteuert und ggf. erforderliche Sozialabgaben ordnungsgemäß abführt. Zwischen dem FM GROUP Clubmitglied und der FM Trading wird weder ein Arbeitsverhältnis noch ein arbeitsähnliches Verhältnis begründet. Das FM GROUP Clubmitglied hat insbesondere weder Anspruch auf Urlaubsgeld noch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Distribuent trägt für die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung Sorge.

3.1.11. Ein FM GROUP Clubmitglied ist weder Mitarbeiter noch Handelsvertreter oder Kommissionär der FM Trading und ist auch aus anderen Gründen kein Vertreter dieses Unternehmens, es sei denn die Parteien haben schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Aus diesem Grund ist ein FM GROUP Clubmitglied nicht dazu berechtigt, im Namen der FM Trading oder eines anderen FM Unternehmens Handlungen vorzunehmen, insbesondere Verbindlichkeiten einzugehen.

3.1.12. Ein FM GROUP Clubmitglied ist dazu berechtigt, beim Verkauf von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP sowie beim Erbringen von Dienstleistungen für das FM GROUP Distribuentennetz die Marke FM GROUP sowie bei der Werbung für FM GROUP World Produkte sowohl die Marke FM GROUP als auch Werbe- und Informationsmaterial zu verwenden, das von der FM Trading herausgegeben wurde. Aus dem Auftritt des FM GROUP Clubmitglieds muss auch klar hervorgehen, dass er lediglich FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP als autorisierter Händler verkauft und nur zu diesem Zweck die Marke FM GROUP benutzt. Es muss eine klare Trennung zwischen der FM Trading und dem FM GROUP Clubmitglied erkennbar sein. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass das FM GROUP Clubmitglied durch seinen Auftritt die FM Trading repräsentiert. Die Verwendung von anderen Materialien, die nicht ausdrücklich von der FM Trading akzeptiert wurden, ist nur zulässig, sofern sie nicht gegen die Pflichten des FM GROUP Clubmitglieds, insbesondere den in den Punkten 3.1.13. und 3.1.14. genannten, verstoßen. Das FM GROUP Clubmitglied übernimmt die alleinige Verantwortung und das gesamte Risiko für die Verwendung solcher Materialien. Wird die die FM Trading von Dritten wegen der Verwendung unzulässiger Werbe- oder Informationsmaterialien in Anspruch genommen, hat das FM GROUP Clubmitglied die FM Trading entsprechend seines Verursachungsbeitrages von Ansprüchen Dritter freizustellen.

3.1.13. Ein FM GROUP Clubmitglied ist dazu verpflichtet, die Kunden über das FM GROUP Distribuentennetz sowie über Erhältlichkeit, Preise und Eigenschaften der FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP zuverlässig und gemäß den Angaben, die es von der FM Trading in Form von aktuellen Informations- und Werbematerialien erhalten hat, zu informieren und darauf aufmerksam zu machen, dass die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP Originalprodukte der FM GROUP World sind. Ein FM GROUP Clubmitglied darf unter keinen Umständen einen Käufer von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP irreführen. Einem FM GROUP Clubmitglied ist es insbesondere untersagt, bei der Werbung und dem Verkauf von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP auf Vergleichslisten hinzuweisen, derartige Listen zu benutzen, zu verbreiten, an Käufer herauszugeben oder in sonstiger Weise ausdrücklich oder implizit zu erwähnen. FM Trading wird die Einhaltung dieser Regelung durch Testkäufe bei den FM GROUP Clubmitglied überprüfen. Punkte, die ein FM GROUP Clubmitglied durch Testkäufe erhält, werden im Nachgang gestrichen.

3.1.14. Ein FM GROUP Clubmitglied ist dazu verpflichtet, keine Handlungen vorzunehmen, die das Ansehen der FM GROUP World, der FM Trading bzw. eines anderen FM Unternehmens oder der FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP beeinträchtigen könnten, was insbesondere für die Verbreitung von Informationen gilt, die der FM GROUP World, der FM Trading oder einem anderen FM Unternehmen schaden könnten.

3.1.15. Ein FM GROUP Clubmitglied hat die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP in einem ansprechenden und stilvollen Rahmen zu verkaufen.

3.1.16. Ein FM GROUP Clubmitglied ist dazu verpflichtet, die FM Trading schriftlich über jede Änderung der im Distribuentenvertrag enthaltenen Angaben zu informieren. Dies gilt auch für sonstige Angaben, die es der FM Trading mitgeteilt hat. Bei Versäumnis dieser Pflicht gelten jegliche Handlungen, die die FM Trading aufgrund der ihr mitgeteilten Angaben und Informationen vorgenommen hat, als richtig ausgeführt und rechtlich wirksam.

3.2. Beschreibung und Abwicklung der Tätigkeit der Clubmitglieder

3.2.1. Die wirtschaftliche Tätigkeit eines Distribuenten umfasst den Verkauf von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP und/oder das Erbringen von Dienstleistungen für das FM GROUP Distribuentennetz und die Marke FM GROUP auf eigenen Namen und eigene Rechnung als unabhängiger Unternehmer. In diesem Zusammenhang ist er dazu verpflichtet, eigenständig alle für die Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit geltenden Vorschriften einzuhalten.

3.2.2. Ein Distribuent stellt zum Ende jedes Rechnungslegungszeitraums, der einen Kalendermonat umfasst, eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer oder eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (je nach Veranlagung) für die erbrachten Dienstleistungen für das FM GROUP Distribuentennetz und die Marke FM GROUP (Inhalt der Rechnungen: Dienstleistungen für das FM GROUP Distribuentennetz und die Marke FM GROUP) aus. Die Rechnungen sind 14 Tage nach dem Tag ihrer Zustellung bei der FM Trading zur Zahlung fällig.
4. Folgen von Pflichtverletzungen eines FM GROUP Clubmitglieds

4.1. Verletzt ein FM GROUP Clubmitglied die sich aus dem Distribuentenvertrag ergebenden Pflichten wiederholt oder derart schwerwiegend, dass ein Festhalten am Vertrag für die FM Trading unzumutbar ist, hat die FM Trading das Recht:

4.1.1. dem FM GROUP Clubmitglied zu untersagen, neue FM GROUP Clubmitglieder zu empfehlen (zu sponsern);

4.1.2. das FM GROUP Clubmitglied für maximal 6 Monate für Einkäufe zu sperren mit der Folge, dass es keinen Anspruch auf Provision hat;

4.1.3. den Distribuentenvertrag und andere Verträge, die die FM Trading mit dem betreffenden FM GROUP Clubmitglied verbinden, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und das FM GROUP Clubmitglied aus der Distribuentendatenbank streichen zu lassen. Eine Wideraufnahme in den FM GROUP Club kann auf Lebenszeit versagt werden.

4.2. Ein schwerwiegender Verstoß im Sinne von Punkt 4.1. liegt insbesondere vor, wenn ein FM GROUP Clubmitglied:

4.2.1. Handlungen ausführt, mit denen es beabsichtigt, ein anderes FM GROUP Clubmitglied zur Auflösung seines Vertrags mit der FM Trading oder einem anderen FM Unternehmen zu bewegen, um in seine FM GROUP Mitgliedergruppe FM GROUP Distribuenten zu übernehmen, die in einer anderen FM GROUP Mitgliedergruppe tätig sind oder infolge solcher Handlungen eine solche Übernahme durchführt;

4.2.2. Handlungen ausführt, mit denen es beabsichtigt, ein anderes FM GROUP Clubmitglied zur Auflösung seines Vertrags mit der FM Trading oder einem anderen FM Unternehmen zu bewegen, um eine ganze FM GROUP Mitgliedergruppe, die einem anderen Distribuent untergeordnet ist, in seine FM GROUP Mitgliedergruppe zu übernehmen oder infolge solcher Handlungen eine solche Übernahme durchführt;

4.2.3. entgegen den in Punkten 3.1.12 und 3.1.13. genannten Pflichten unzulässige Werbe- oder Informationsmaterialien benutzt;

4.2.4. wiederholt und ohne berechtigten Grund Warensendungen mit von ihm bestellten FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP nicht termingemäß abholt, so dass diese an die FM Trading zurückgeschickt werden.

4.3. Bei wettbewerbs- und markenrechtswidriger Werbung durch das FM Trading Clubmitglied, insbesondere bei der Verwendung von Duftvergleichslisten (3.1.12 und 3.1.13.), wird FM Trading neben der Kündigung des Mitglieds auch den Rechteinhaber bzw. seinen Beauftragten von der Verletzungshandlung des Mitglieds unterrichten und diesem alle nötigen Informationen übergeben, damit der Rechteinhaber gegen die Verletzung des Mitglieds vorgehen kann.
5. Persönliche Angaben

5.1. Ein FM Trading Clubkandidat, das einen Distribuentenvertrag abschließt, übermittelt seine persönlichen Angaben an die die FM Trading. Die FM Trading gibt die Daten des Kandidaten in die FM GROUP World Datenbank.

5.2. FM GROUP World (siehe Punkt 1.3.) ist Administrator der Datenbank, in der sich die persönlichen Angaben aller registrierten FM GROUP Clubmitglieder befinden.

5.3. Ein FM GROUP Clubmitglied gibt sein Einverständnis in die Verarbeitung seiner persönlichen Angaben und der von der FM GROUP World sowie der FM Trading für die Abrechnung und die Zusammenarbeit benötigten Angaben in der Distribuentendatenbank des FM GROUP Distribuentennetzes. Diese Datenbank wurde für die Organisation des internationalen, im Direktverkauf von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP im Mehrebenenmarketing-System (MLM) tätigen FM GROUP Distribuentennetzes angelegt, um die Bestimmungen der vorliegenden FM Trading Clubordnung umzusetzen.

5.4. Die Sammlung der persönlichen Angaben der FM GROUP Clubmitglieder ist erforderlich, da erst mit der Registrierung in der Distribuentendatenbank Einkäufe und die Organisation des FM GROUP Distribuentennetzes, Finanzabrechnungen und die Dokumentation von Wirtschaftsoperationen gemäß den Anforderungen verschiedener Vorschriften, die Berechnung von Punkten, Rabatten und Vergütungen, eine ordnungsgemäße Dokumentation, die Kontaktpflege mit den Distribuenten und ihren Gruppen sowie die Beförderung der aktivsten FM GROUP Clubmitglieder möglich sind.

5.5. Die persönlichen Angaben der FM GROUP Clubmitglieder können von FM GROUP World, FM Trading und andere FM GROUP Clubmitglieder, die sich in der gleichen FM GROUP Mitgliedergruppe wie das betreffende FM GROUP Clubmitglied befinden, eingesehen werden.

5.6. Daneben werden die Daten, soweit für die Ziele des FM GROUP Distribuentennetzes und der Abwicklung des Distribuentenvertrages nebst Marketingplan notwendig, an folgende Personen weitergegeben:
(a) Kurierdienste, die die FM Trading, ein anderes FM Unternehmen oder die Distributoren beliefern;
(b) Firmen, die im Auftrag der FM GROUP World oder der FM Trading Firmenfeiern für die Distributoren organisieren;
(c) Schulungsfirmen sowie
(d) Werbe- und Marketingagenturen.

5.7. Ein FM GROUP Clubmitglied hat das Recht, seine persönlichen Angaben jederzeit einzusehen und einen Antrag auf Aktualisierung der Angaben zu stellen.

5.8. Eine Verweigerung des Einverständnisses in die Verarbeitung der persönlichen Angaben gemäß den oben genannten Bestimmungen gilt als Verweigerung des Einverständnisses in den Abschluss eines Distribuentenvertrags.
6. Beendigung der Mitgliedschaft im FM GROUP World Club

6.1. Ein FM GROUP Clubmitglied als auch die FM Trading können den Distribuentenvertrag mit einer einwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats schriftlich (Brief, Fax, Email) kündigen.

6.2. Bei Tod des FM GROUP Clubmitglieds wird der Distribuentenvertrag nicht beendet, sondern geht auf die Erben über.

6.3. Der Distribuentenvertrag kann im beiderseitigen Einverständnis jederzeit zum Ende eines Kalendermonats aufgelöst werden.

6.4. Wurde der Distribuentenvertrag gemäß Punkt 6.1. gekündigt, kann ein FM Trading Clubmitglied innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kündigungserklärung mit der FM Trading einen Vertrag zum Rückkauf der in den der Kündigung vorangegangenen 6 Monaten erworbenen unbenutzten FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP und Startersets sowie alle anderen Informations-, Anleitungs- und Werbematerialien, Proben sowie Präsentations- und Werbesets für 90% des ursprünglichen Preises abschließen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie in einem Zustand zurückgeschickt werden, der sich für einen Weiterverkauf oder für die jeweilige vorgesehene Nutzung eignet. In diesem Fall werden die Provisionen, die das FM Trading Clubmitglied von der FM Trading (bzw. des entsprechenden FM Unternehmens) für den Kauf der infolge der Kündigung zurückgeschickten Waren erhalten hat, mit dem Rückkaufpreis verrechnet. Gleichzeitig werden die Provisionen oder Punkte, die die Teilnehmer des FM GROUP Distribuentennetzes für die vom Rückkauf betroffenen Waren erhalten haben, entsprechend korrigiert.

6.5. Widerruft ein FM Trading Clubmitglied das Einverständnis in die Verarbeitung seiner persönlichen Angaben gemäß dem in Punkt 5 genannten Bestimmungen, so erlischt der Distribuentenvertrag an dem Tag des Eingangs der diesbezüglichen schriftlichen Erklärung des Distribuenten bei der FM Trading.

6.6. Ein Distribuentenvertrag erlischt auch dann, wenn ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, in der allen Gesellschaftern auf eigenen Antrag hin eine gemeinsame Distribuentennummer zugeteilt wurde, den Status eines Gesellschafters einer solchen Personengesellschaft verliert.

6.7. Mit dem Erlöschen eines Distribuentenvertrag werden automatisch auch alle anderen Verträge, die zwischen dem FM GROUP Clubmitglied und der FM Trading bestehen, aufgelöst.

6.8. Ist ein FM GROUP Clubmitglied aus dem FM GROUP Club ausgeschieden, darf es erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Tag des Ausscheidens erneut FM GROUP Clubmitglied werden. Dies betrifft auch die vorläufigen Clubmitglieder (2.2), die nicht innerhalb der gesetzten Frist (2.3.) die geforderten Unterlagen eingereicht haben oder zum Status eines Abnehmers wechselten.

6.9. Wird ein Distribuentenvertrag aufgelöst, muss dem ausscheidenden FM GROUP Clubmitglied die für den Zeitraum bis zum Tag der Vertragsauflösung zustehende Vergütung ausgezahlt werden. Das FM GROUP Clubmitglied verpflichtet sich gleichzeitig dazu, der FM Trading unrechtmäßig erhaltene Provisionen, sofern es solche bekommen hat, zurückzuzahlen.

6.10. Die Leitung einer Distribuentengruppe, die von einem FM GROUP Clubmitglied geschaffen wurde, das infolge der Auflösung seines Distribuentenvertrags (einschließlich infolge seines Todes, der nicht weitergeführten Geschäftstätigkeit durch die übrigen Gesellschafter gemäß Punkt 2.8.a und infolge der Auflösung der Geschäftstätigkeit) kein FM GROUP Clubmitglied mehr ist, geht auf den diesem FM GROUP Clubmitglied unmittelbar nächsten Sponsor über. In einem solchen Fall ist der Sponsor dazu berechtigt und verpflichtet, die wirtschaftliche Tätigkeit unter Nutzung der Distribuentennummer des ausscheidenden FM GROUP Clubmitglieds weiterzuführen. Dies gilt nicht, wenn der Distribuentenvertrag gemäß Punkt 3.1.5. aufgelöst wurde, weil das ausscheidende FM GROUP Clubmitglied in einem Zeitraum von 12 Monaten keine FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP für mindestens 103,26 Punkte gekauft hat oder gemäß 4.1.2. der der Distribuentenvertrag gekündigt wurde und in keinem der der Auflösung des Distribuentenvertrags vorangegangenen sechs Kalendermonate eine Effektivitätsstufe von mindestens 12% (zwölf Prozent) erreicht hat. Der Sponsor ist auch nicht dazu berechtigt, die Distribuentennummer eines vorläufigen FM GROUP Clubmitglieds, dessen Mitgliedschaft infolge der nicht fristgemäß zugesendeten Unterlagen gemäß Punkt 2.4. und des daraufhin nicht zustande gekommenen Distribuentenvertrags beendet wurde, fortzuführen.

6.11. Erlischt der Franchising-Vertrag zwischen der FM GROUP World und der FM Trading, kann das FM Trading Clubmitglied – innerhalb einer Frist von 4. Wochen ab dem Tag, an dem es vom Erlöschen des Franchisingvertrags erfahren hat, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dem Tag des Erlöschens des Franchisingvertrags – einen Distribuentenvertrag mit einem anderen FM Unternehmen abschließen. Zur Wahrung der Frist ist es ausreichend, wenn das FM GROUP Clubmitglied einen eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Abschluss eines Distribuentenvertrags an ein von ihm gewähltes FM Unternehmen stellt. Wird die oben genannte Frist eingehalten und ein Vertrag abgeschlossen, behält das FM GROUP Clubmitglied seine bisherige Distribuentennummer. Im Übrigen wird die Mitgliedschaft im FM GROUP Club beendet. Das FM GROUP Unternehmen, mit dem das FM GROUP Clubmitglied einen neuen Distribuentenvertrag unter Beibehaltung der bisherigen Distribuentennummer abgeschlossen hat, ist für die Verpflichtungen der FM Trading nur dann verantwortlich, wenn beide Unternehmen eine solche Übernahme der Verpflichtungen vereinbart haben. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, bleiben die Rechte des FM GROUP Clubmitgliedes gegenüber seinem bisherigen Vertragspartner unberührt. Die Bestimmungen des Punkts 6.8. gelten nicht für die in diesem Punkt beschriebenen Fälle.
7. Schlussbestimmungen

7.1. Soweit zwischen dem FM Trading Clubmitglied und der FM Trading keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

7.2. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

7.3. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Interesse der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

7.4. Die FM Trading kann aus wichtigen Gründen die vorliegende Clubordnung mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, worüber jedes FM GROUP Clubmitglied rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax und Email) informiert wird. Als wichtige Gründe gelten insbesondere eine erforderliche Anpassung betroffener Bestimmungen der Clubordnung an wesentliche Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten, insbesondere Änderungen geltender Rechtsvorschriften oder höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie die Feststellung der Unwirksamkeit einer Klausel dieser Clubordnung.

7.5. Erfolgt die Änderung der Vertragsbedingungen zu Lasten des Distribuenten, kann dieser der Änderung innerhalb von 4 Wochen nach der Änderungsmitteilung durch schriftliche Erklärung gegenüber der FM Trading widersprechen. Widerspricht der Distribuent nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Mit der Benachrichtigung über die Änderung wird das FM GROUP Clubmitglied auf die Möglichkeit und die Folgen des Widerspruches sowie auf die hierfür einzuhaltende Frist hingewiesen.
Widerspricht der Distribuent fristgemäß und teilt FM Trading dem Distribuenten daraufhin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist, kann der Distribuent den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die geänderten Vertragsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Distribuent von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Mit der Mitteilung, dass FM Trading den Vertrag unter den alten Bedingungen nicht weiterführen wird, wird das FM GROUP Clubmitglied auf die Möglichkeit der Kündigung und deren Folgen sowie auf die hierfür einzuhaltende Frist hingewiesen.





 
 
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